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AGB
Damit wir uns gut verstehen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGB sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen der/dem Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team beseitigen. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Traurednerin Susanne Gamber & Team selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Präambel
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team ist die Ausarbeitung einer freien Trauung und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

 

Leistungen

a) Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der freien Trauung gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.

b) Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.

c) Alle Angebote von Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team sind freibleibend und unverbindlich.

d) Es werden ausschließlich Leistungen von Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.

e) Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

f) Für Beiträge anderer Personen während der Hochzeitszeremonie übernimmt Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team keine Verantwortung und keine Haftung.

Vorgespräche
Als Vorgespräche sind zur Ausarbeitung der Traurede maximal zwei Gesprächstermine vorgesehen. Diese finden am vorher vereinbarten Ort statt.

 

Gewährleistung
4/a) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine ausführlich formulierte, die vorgegebenen Inhalte des Auftraggebers transportierende Rede (die als Grundlage der Trauzeremonie dient).

Vom Auftraggeber gewünschte Korrekturen oder Veränderungen verbleiben im Ermessen des Auftragnehmers. Die gewünschten Korrekturen sind ausschließlich schriftlich (per E- Mail) vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übermitteln.
4/b) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.
4/c) Des Weiteren trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Fehler, die er nicht zu vertreten hat, werden unverzüglich korrigiert.
4/d) Verspätung wegen höherer Gewalt: Für eine nichtschuldhafte Verspätung des Auftragnehmers, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist der Auftragnehmer in keiner Weise haftbar zu machen.

Honorar
Erteilt der Auftraggeber den Auftrag an Susanne Gamber & Team, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Auftraggeber außerhalb Deutschlands wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.

Kosten & Reisekosten
Kosten, die durch die Vorgespräche oder die Fahrt zur Trau-Location für den Auftragnehmer entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden ab dem 21. Kilometer mit 0,55 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten.

Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.

Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.

Vertragsabschluss
Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung erstellt Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die mündliche oder schriftliche Genehmigung des Angebots bzw. Unterschrift des Vertrages durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragsteller zustande. Es beginnt automatisch die Ausarbeitungszeit des Skripts.

Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden.

Nichtzahlung
Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Trauung zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung behält sich Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Vertragsdauer
Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.

Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team Ausfallkosten berechnen, wie folgt:

  • 50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 12 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit

  • 75 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 4 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin

  • 100 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 3 Monate vor dem vereinbarten Hochzeitstermin

Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Hochzeitsrede, erhält der Auftraggeber die Rede per E-Mail.

Der Auftraggeber kann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

Nichterbringung der Leistung
Kann Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.

Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Skriptentwürfe bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt.

Bedingungen für die Durchführung der Hochzeitszeremonie
Für einen reibungslosen Ablauf wird der Auftragnehmer während der Hochzeitszeremonie von Regen und frontaler Sonneneinstrahlung geschützt sein. Andernfalls kann er die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.

Vom Auftragnehmer mitgebrachte Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10 °C und 35 °C liegen. Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.

Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

Mängel
Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

Haftung
Grundsätzlich verjähren Schadenersatzansprüche nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team ist nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftbar zu machen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team und seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind auch direkt gegenüber Dritten geltend zu machen. Äußert Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team zur Realisierung eines Vorhabens seine Bedenken, so haftet er nicht für Schäden, die daraus entstehen.

Sollten bei der Hochzeit Mietgegenstände von Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig zu machen.

Datenschutz
Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf seiner Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.

Der Auftraggeber überträgt Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings selbstverständlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Der Auftraggeber stellt Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.

Ton- und Bildmitschnitte der Hochzeitszeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Anwendbares Recht
Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird der Sitz von Freie Traurednerin Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Neulingen. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

Urheberrecht
Die Webseite www.freie-traurednerin.de und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

Die Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team ist Urheber aller von ihm geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team als Urheber anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

 

Freie Traurednerin Susanne Gamber & Team
Friedrich-Schiller-Weg 1/1

75245 Neulingen

 

Neulingen, 13. März 2019 

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